Unsere Behandlungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Kassenzulassungen
Unsere Praxis behandelt Patienten aller Kassen:
- Patienten der gesetzlichen Krankenkassen,
- Privatpatienten,
- Unfallverletzte, die zu Lasten der Berufsgenossenschaften oder anderer Unfallversicherer abgerechnet werden.
Zuzahlungen
für Patienten die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind:
- Es wird eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % je Leistung erhoben.
- Die Rezeptgebühr bertägt 10 € pro Rezept.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zuzahlungsfrei.
- Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ggf. ab wann
Sie wieder mit einer Zuzahlungsbefreiung rechnen können.
Diese Zuzahlungsbefreiung sollten Sie uns dann unbedingt vorlegen.
- Bitte bezahlen Sie am Anfang des Rezeptes.
- Die Zuzahlung kommt nicht Ihrem Therapeuten zugute, sondern wird unmittelbar in voller Höhe an die
Krankenkassen weitergeleitet.
Rezeptgenehmigung
Rezeptgenehmigung ist notwendig vor Behandlungsbeginn
- für Verordnungen außerhalb des Regelfalles (wenn auf Rezept angekreuzt) bei der zuständigen Krankenkasse,
- wenn Ihre Krankenkasse dies ausdrücklich verlangt (einige Betriebskrankenkassen).
Rezeptunterbrechung
Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse sollten folgendes beachten:
- ein neues Rezept muss innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum angefangen werden,
- ein Rezept darf nicht länger als 10 Tage unterbrochen werden das Rezept könnte damit seine Gültigkeit verlieren.
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